Zum Erben braucht man keinen Erbschein
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine Kommentare27.03.2014
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist.
Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)