Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.

Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.

Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.

4 Gedanken zu „Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen“

  1. Nina Hayder sagt:

    Mein Freund hatte einen kleinen Autounfall. Gut zu wissen, dass man dies zuerst nur mit der Versicherung abklären sollte. Dennoch finde ich es besser, wenn sich das Auto auch ein Kfz Gutachter anschaut.

  2. Gut zu wissen, dass bei einem Bagatellschaden ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend ist. Mein Onkel war neulich in einem Unfall mit seinem Auto verwickelt. Er hätte aber von seiner Versicherung nie verlangt, für ein Kfz-Gutachten aufzukommen, da es sich gerade um einen Bagatellschaden gehandelt hat.

  3. Gut zu wissen, dass man bei einem kleinen Unfall, die Kosten erstmal mit der Versicherung klären sollte, bevor ein KFZ-Gutachter darüber schaut. Ich kann mir vorstellen, dass es bei einem Totalschaden jedoch anders aussehen könnte. Da ist ein KFZ-Gutachter meiner Meinung nach notwendig.

  4. Gut zu wissen, dass bei einem Bagatellschaden ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung statt ein Kfz-Gutachten ausreichend ist. Mein Onkel hat einen Bagatellschaden an seinem Auto aufgrund eines leichten Unfalls erlitten. Er wird es in Kauf nehmen, wenn seine Versicherung nur den Kostenvoranschlag zur Schadensfeststellung decken würde.

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