Warum interessiert es einen (potenziellen) Kfz-Versicherer, wo ich wohne? Und was hat mein Alter mit der Kfz-Versicherungsprämie zu tun? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Autobesitzer alljährlich zur Wechselsaison. Die pauschale Antwort lautet: Es gibt zahlreiche sogenannte harte und weiche Faktoren, die in die Prämienkalkulation einfließen können.
Zu den harten Faktoren zählen – aus kaum erklärungsbedürftigen Gründen – der Fahrzeugtyp (für den Erfahrungswerte zur Schadenshäufigkeit vorliegen) und die Schadenfreiheitsklasse. Auch die Regionalklasse gehört zu dieser Kategorie: Je nachdem, wie viele Schäden in Ihrer Gegend reguliert werden müssen, kann Ihre Beitragshöhe steigen oder fallen. Die weichen Faktoren werden sehr unterschiedlich gehandhabt und sind meist mit Rabattmöglichkeiten verbunden: das Alter (hohes, aber nicht zu hohes Alter = geringere Unfallwahrscheinlichkeit), die jährliche Kilometerleistung (viele Kilometer = höheres Risiko), der Abstellplatz (Garage = geringeres Risiko) oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes (viel Erfahrung = sicherere Fahrweise).

Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)